Aufgaben Datenbank

Beauftragte (None) Arbeits- u. Umweltschutzfachkraft 4

Laufende Nr
666
SYS_1
SYS_2
SYS_3
SYS_4
Beauftragte
ORGEINHEIT
UNB
AUFGFAM
ERAAA
Arbeits- u. Umweltschutzfachkraft 4
Tarifgebiet
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 10
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

03.04.03.09z Mitte

Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!

Planen und Kontrollieren von Arbeitssicherheits-und Umweltschutzprogrammen/ -maßnahmen/ Arbeitssicherheits- und Umweltschutzaufgaben

Planung und Durchführung von komplexen Gefährdungsanalysen, Audits und Abnahmen für bestehende sowie neue Betriebsmittel, Arbeitsverfahren und Gebäude (z.B. Prüfstände, Galvanotechnik, Prüfstandsgebäude) unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Bestimmungen und sonstiger Regelungen zum Arbeits- und Umweltschutz. Dabei ggf. Analyse der zugehörigen Prozesse (z.B. elektrische, mechanische, chemische Fertigungsprozesse) und Abschätzung sowie Bewertung potentieller Risiken gemeinsam mit

Fachabteilungen und ggf. externen Stellen.

Entwicklung und Abstimmung von umfassenden, bereichsübergreifenden Maßnahmen und Konzepten zur Sicherstellung des erforderlichen Gefahrenschutzes. Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gegenüber internen und externen Stellen vertreten sowie Einführungsprozess begleiten und Wirksamkeit überprüfen, ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten. Bei Bedarf erforderliche (Ausnahme-)Genehmigungen beantragen und verfolgen. Wahrnehmung von Beauftragtenfunktionen (z.B. Strahlenschutz, Immissionsschutz, Gefahrgut). Prüfung von rechtlichen Änderungen, bedarfsgerechte Information der betroffenen Bereiche und Umsetzung in Anweisungen oder Handlungshilfen. Beratung, Schulung und Kontrolle der Führungskräfte und Mitarbeiter bezüglich der Vorschriften und Gesetze. Anfragen und Aufgaben aus den Abteilungen und Bereichen bearbeiten, ggf. interne und externe Fachstellen einbeziehen. Zusammenarbeit mit Werkarzt, Werkfeuerwehr und Betriebsrat (z. B. im Rahmen von Arbeitsschutzausschusssitzung, Anlagenabnahme, Vermeidbarkeitsprüfung und Einsatzerlaubnis für Gefahrstoffe).

Pflege des Arbeits- und Umweltschutz- Managementsystems

Abläufe und Zuständigkeiten beschreiben. Verantwortung und Befugnisse der Führungskräfte definieren. Die Aufbau- und Ablaufverfahren dokumentieren. Weiter- und Neuentwicklung von Managementsystemen. Prüfen des bestehenden Managementsystems. Einhaltung der Vorschriften sowie Grundsätze, Arbeits- und Umweltschutzziele der Organisationseinheiten (z.B. Geschäftsbereich, Abteilungen) kontrollieren. Erforderliche Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation und -verfahren anregen.

Bearbeiten und Analysieren von Arbeits- u. Umweltschutzereignissen

Konzepte und Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen, Gefahren für die Umwelt oder die Anlagensicherheit ableiten. Maßnahmen mit zuständigen Abteilungen/Werkstätten abstimmen und deren Umsetzung kontrollieren. Erstellen von Ereignisberichten und ggf. Meldung an Behörden.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Die Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz erfordert ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium. Das Entwickeln von Arbeitssicherheits- und Umweltschutzkonzepten und die Erarbeitung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz erfordern eine Erfahrung von mindestens 5 Jahren.